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Presse (pars pro toto: Sen. Amy Klobuchar, Sen. Tom Cotton introduce The Platform Competition and Opportunity Act – The Washington Post
Bill „Platform Competition and Opportunity Act of 2021“: S.3197 – 117th Congress (2021-2022): A bill to promote competition and economic opportunity in digital markets by establishing that certain acquisitions by dominant online platforms are unlawful. | Congress.gov | Library of Congress
Am 5. November 2021 haben die U.S.-amerikanischen Senatoren Amy Klobuchar und Tom Cotton (Demokraten) einen neuen parteiübergreifenden Gesetzentwurf („Platform Competition and Opportunity Act of 2021“) S. 3197 (117) vorgelegt, der es großen Tech-Unternehmen (GAFA) erschweren würde, potenzielle Konkurrenten aufzukaufen. Nach diesem Gesetzentwurf wäre es diesen großen Plattformunternehmen nicht mehr ohne Weiteres möglich, (potenzielle) Wettbewerber und Firmen oder Vermögenswerte zu erwerben, die ihre Monopolmacht verstärken würden.
Klobuchar ist Vorsitzende des Unterausschusses für Wettbewerbspolitik, Kartellrecht und Verbraucherrechte des Senats. Der Gesetzentwurf S. 3197 (117) ergänzt den Gesetzentwurf, H.R. 3826 (117) – Platform Competition and Opportunity Act of 2021– , der im Juni vom Justizausschuss des U.S.-amerikanischen Repräsentantenhauses gebilligt worden war (vgl. dazu FIW-Bericht vom 01.07.21).
Klobuchar hat zusammen mit dem führenden Republikaner im Justizausschuss des Senats, Chuck Grassley, zudem auch den Gesetzentwurf, „American Innovation and Choice Online Act“ – S. 2992 (117), eingebracht, der es den großen Technologieplattformen untersagen würde, ihre eigenen Dienste gegenüber denen von Konkurrenten zu bevorzugen (S.2992 – 117th Congress (2021-2022): American Innovation and Choice Online Act | Congress.gov | Library of Congress)
Der im Sommer vom Repräsentantenhaus gebilligte Gesetzentwurf, H.R. 3826 (117) verbietet im Wesentlichen alle Akquisitionen im Wert von über 50 Mio. US Dollar durch Betreiber von der von dem Gesetz erfassten Plattformen, es sei denn, der Betreiber weist nach, dass das Zielunternehmen nicht mit der betroffenen Plattform konkurriert, keine „aufkommende oder potenzielle Konkurrenz“ für die betroffene Plattform ist und die Akquisition die Marktposition der Plattform oder die Fähigkeit, ihre Marktposition zu halten, nicht verbessert.
Der von Klobuchar und Cotton eingebrachte Gesetzentwurf (Bill) S. 3197 (117) mit dem Untertitel „to promote competition and economic opportunity in digital markets by establishing that certain acquisitions by dominant online platforms are unlawful“ ähnelt diesem Gesetzentwurf weitgehend. Er bürdet ebenfalls den größten Technologieunternehmen die Last auf, nachzuweisen, dass sie nicht mit potenziellen Konkurrenten konkurrieren, die sie aufkaufen wollen. Während der Gesetzentwurf des Repräsentantenhauses (H.R. 3826 (117)) jedoch jedes Unternehmen trifft, dessen Marktkapitalisierung 600 Milliarden Dollar erreicht, soll die Version des Senats nur für Unternehmen gelten, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes eine Marktkapitalisierung von 600 Milliarden Dollar oder mehr aufweisen.
Presse (pars pro toto: Sen. Amy Klobuchar, Sen. Tom Cotton introduce The Platform Competition and Opportunity Act – The Washington Post
Bill „Platform Competition and Opportunity Act of 2021“: S.3197 – 117th Congress (2021-2022): A bill to promote competition and economic opportunity in digital markets by establishing that certain acquisitions by dominant online platforms are unlawful. | Congress.gov | Library of Congress
Am 5. November 2021 haben die U.S.-amerikanischen Senatoren Amy Klobuchar und Tom Cotton (Demokraten) einen neuen parteiübergreifenden Gesetzentwurf („Platform Competition and Opportunity Act of 2021“) S. 3197 (117) vorgelegt, der es großen Tech-Unternehmen (GAFA) erschweren würde, potenzielle Konkurrenten aufzukaufen. Nach diesem Gesetzentwurf wäre es diesen großen Plattformunternehmen nicht mehr ohne Weiteres möglich, (potenzielle) Wettbewerber und Firmen oder Vermögenswerte zu erwerben, die ihre Monopolmacht verstärken würden.
Klobuchar ist Vorsitzende des Unterausschusses für Wettbewerbspolitik, Kartellrecht und Verbraucherrechte des Senats. Der Gesetzentwurf S. 3197 (117) ergänzt den Gesetzentwurf, H.R. 3826 (117) – Platform Competition and Opportunity Act of 2021– , der im Juni vom Justizausschuss des U.S.-amerikanischen Repräsentantenhauses gebilligt worden war (vgl. dazu FIW-Bericht vom 01.07.21).
Klobuchar hat zusammen mit dem führenden Republikaner im Justizausschuss des Senats, Chuck Grassley, zudem auch den Gesetzentwurf, „American Innovation and Choice Online Act“ – S. 2992 (117), eingebracht, der es den großen Technologieplattformen untersagen würde, ihre eigenen Dienste gegenüber denen von Konkurrenten zu bevorzugen (S.2992 – 117th Congress (2021-2022): American Innovation and Choice Online Act | Congress.gov | Library of Congress)
Der im Sommer vom Repräsentantenhaus gebilligte Gesetzentwurf, H.R. 3826 (117) verbietet im Wesentlichen alle Akquisitionen im Wert von über 50 Mio. US Dollar durch Betreiber von der von dem Gesetz erfassten Plattformen, es sei denn, der Betreiber weist nach, dass das Zielunternehmen nicht mit der betroffenen Plattform konkurriert, keine „aufkommende oder potenzielle Konkurrenz“ für die betroffene Plattform ist und die Akquisition die Marktposition der Plattform oder die Fähigkeit, ihre Marktposition zu halten, nicht verbessert.
Der von Klobuchar und Cotton eingebrachte Gesetzentwurf (Bill) S. 3197 (117) mit dem Untertitel „to promote competition and economic opportunity in digital markets by establishing that certain acquisitions by dominant online platforms are unlawful“ ähnelt diesem Gesetzentwurf weitgehend. Er bürdet ebenfalls den größten Technologieunternehmen die Last auf, nachzuweisen, dass sie nicht mit potenziellen Konkurrenten konkurrieren, die sie aufkaufen wollen. Während der Gesetzentwurf des Repräsentantenhauses (H.R. 3826 (117)) jedoch jedes Unternehmen trifft, dessen Marktkapitalisierung 600 Milliarden Dollar erreicht, soll die Version des Senats nur für Unternehmen gelten, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes eine Marktkapitalisierung von 600 Milliarden Dollar oder mehr aufweisen.