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Verbändebrief zur 12. GWB-Novelle wg. behördlicher Rechtsdurchsetzung im Verbraucherschutz

D
BMWK
GWB-Novelle
Bundeskartellamt
Verbraucherschutz

Stellungnahme-Gutachten-SG2406250178.pdf (bundestag.de)

Im Vorfeld der 12. GWB-Novelle („Effizienzverbesserungs-Gesetz“) haben sich sechs Wirtschaftsverbände in einem gemeinsamen Verbändebrief an das BMWK gewandt, um vor kontraproduktiven und kostspieligen Doppelstrukturen bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten zu warnen. Die unterzeichnenden Verbände sind BDI, DIHK, Deutsche Kreditwirtschaft, HDE, GDV, Markenverband, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft.

Bekanntermaßen plant das BMWK, dem Bundeskartellamt Durchsetzungsbefugnisse nach verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchungen zu geben, insbesondere bei systematischen Rechtsverstößen durch marktmächtige Unternehmen, von denen eine Vielzahl von Verbrauchern betroffen sind. Gerade mit Blick auf die bewährten und funktionierenden Instrumente der privaten Rechtsdurchsetzung wenden sich die unterzeichnenden Verbände nachdrücklich gegen die erwogene Einrichtung einer behördlichen Rechtsdurchsetzung im Verbraucherschutz durch die Behörde.

Im Verbändeschreiben heißt es: „Einigkeit besteht dahingehend, dass sich die Durchsetzung von Verbraucherrechten durch zivilgesellschaftlich organisierte Verbände seit Jahrzehnten bewährt hat. Die private Rechtsdurchsetzung funktioniert schnell, effizient und ohne unnötige Bürokratie. Die Einrichtung einer öffentlichrechtlichen Rechtsdurchsetzung parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten oder selbst nach einer vorangehenden Sektoruntersuchung wird nach unserer Einschätzung dagegen das etablierte und bewährte System ohne Not schwächen. Ein mögliches Aufgreifermessen für eine behördliche Rechtsdurchsetzung muss daher auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.“

Aktuell bleibt abzuwarten, ob und wann das BMWK einen Referentenentwurf für eine 12. GWB-Novelle vorlegen wird. Derzeit steckt das Projekt noch im sogenannten „Vorhaben-Clearing“ in der Schaltzentrale der Bundesregierung (BK-Amt-Staatsminister, StS’e BMF und BMWK) fest.

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